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Gremien

Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 ehrenamtlich tätigen Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher. Jedes Vorstandsmitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Der Vorstand leitet den Verband in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen.

 

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das Entschließungsorgan, dem zugleich Kontroll- und Beratungsbefugnisse gegenüber dem Vorstand zusteht. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Verbandes sowie aus Vertretern der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke als Berufene.

 

Derzeit besteht die Verbandsversammlung aus den 6 Mitgliedern des Verbandes sowie aus 5 Berufenen.